Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Albersweiler

Allgemeines
Die Bücherei ist eine Einrichtung der Ortsgemeinde Albersweiler.  Sie ist für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Einwohner der Gemeinde sind, kostenfrei zugänglich. Die Bücherei steht auch allen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen aus Albersweiler zur Verfügung. Auf Antrag können auch Personen aus anderen Gemeinden zur Benutzung zugelassen werden.


Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular.
Der Benutzer erklärt sich einverstanden, dass personenbezogene Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert werden dürfen.
Kinder unter 14 Jahren benötigen die Unterschrift eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.
Adress- und Namensänderungen sind der Büchereileitung unverzüglich mitzuteilen.

Ausleihe
Anmeldung und Ausleihe sind kostenlos. Die Leihfrist beträgt bei Büchern und Gesellschaftsspielen 4 Wochen, bei DVD, Hörspielen und PC-Spielen jeweils 2 Wochen. Die Leihfrist kann auf Antrag jeweils
1-mal verlängert werden soweit keine Vorbestellungen vorliegen. Reservierungen werden in der Reihenfolge der Vorbestellungen vorgenommen. Bei DVD, Hörspielen, PC-Spielen und Gesellschaftsspielen  ist die Ausleihzahl auf maximal 1 Medium pro Person (2 Stück je Familie) begrenzt. Bei Büchern  können maximal 10 Stück ausgeliehen werden, andere Ausleihmengen- oder Fristen müssen mit der Büchereileitung abgesprochen werden.

Säumnisgebühren
Bei Überschreitung der Leihfrist erfolgt eine Aufforderung zur Rückgabe der Medien. Die Aufforderung kann auch mündlich erfolgen.
Wird die Aufforderung nicht befolgt, entstehen Säumnisgebühren von 1,00 € pro Medium, die weitere Abwicklung übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler.

Beschädigung und Verlust
Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln!
Der Ausleiher darf sie nicht an Dritte weitergeben.
Bei Beschädigung, Verlust (auch Diebstahl durch andere) und bei Nichtrückgabe verlangt die Bücherei, unabhängig vom Verschulden des Benutzers, die Kostenerstattung.
Bei Kindern und Jugendlichen sind die Eltern verpflichtet  für die 
rechtzeitige Rückgabe bzw. für die Begleichung der Säumnis- und Erstattungskosten zu sorgen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler ist berechtigt, die entstandenen Kosten einzuziehen.

Ordnungsregeln  
Das Mobiliar und die Einrichtung der Bücherei sind pfleglich zu behandeln. Auf ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten ist zu achten.
Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
Bei Verstoß gegen die Ordnung kann das Büchereipersonal die entsprechenden Personen der Bücherei verweisen.

Ernst Spieß
Der Ortsbürgermeister

Albersweiler im Oktober 2009