Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)
Die Ortsgemeinde Albersweiler nimmt am kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) teil. Der in diesem Zusammenhang geschlossene Konsolidierungsvertrag zwischen der Ortsgemeinde Albersweiler und dem Land Rheinland-Pfalz sowie die im Zugeder Teilnahme zu erbringenden Nachweise werden gem. § 5 des Konsolidierungsvertragesnachfolgend veröffentlicht:
Link:
https://www.vg-annweiler.de/ortsgemeinden/albersweiler/konsolidierungsvertrag/